Versicherungsschutz im Deutschen Alpenverein
Alpiner Sicherheits-Service (ASS)
Jedes DAV-Mitglied profitiert durch die Mitgliedschaft von folgendem Versicherungsschutz bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (einschließlich Skilauf, Langlauf und Snowboardfahren).
Bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport steht die
24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/306 570 91
zur Verfügung, diese Rufnummer steht auch auf der Rückseite des Mitgliedsausweises.
Die genauen Versicherungsbedingen sind auf der Webseite des Deutschen Alpenvereins beschrieben.
Dort finden findest Du auch den Link zur Online-Schadensmeldung.
Nachfolgend die Leistungen im Überblick:
Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,- - bei Unfalltod jedoch nur bis zu € 5.000,-- (siehe Nr. 4 Unfallversicherung) - je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.
Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert. Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Homepage.
Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).
24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
Unfallversicherungsschutz (R+V Allgemeine Versicherung AG)
- 5.000 Euro bei Unfalltod
- 25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
- 5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod
Sporthaftpflicht-Versicherung (Dialog Versicherung AG):
Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu € 6.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat.
Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas und Expeditionen.
Reise-, Sport- und Freizeitschutz RSF
Exklusive Zusatzversicherung
Finanzielle Sicherheit im „Fall der Fälle“ gibt das Zusatzangebot für alle privaten Reisen bis zu einer Reisedauer von maximal 60 Tagen sowie bei allen Freizeit- und Sportaktivitäten – weltweit, ein ganzes Jahr lang.
Die Leistungen im Überblick:
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Sportgeräte-Schutzbrief
- Bergungskosten-Versicherung
- Notruf-Versicherung
- Gepäck-Versicherung
- Unfall-Versicherung
Die Prämien und genauen Versicherungsbedingen sind auf der Webseite des Deutschen Alpenvereins beschrieben.
Informationen zu weitere Zusatzversicherungen und Aktuelles zum Thema findest Du hier: