In der kalten Jahreszeit steht neben der Passauer Hütte ein kleiner Winterraum zur Verfügung.  | © Michael Faber

Der Winterraum

Was euch erwartet und was ihr beachten müsst

10.11.2025

In der kalten Jahreszeit bis März sind viele Hütten nicht geöffnet, trotzdem erfordern lange Skitouren, Durchquerungen oder Wetterumschwünge einen Schutzraum. Deshalb bieten viele Hütten einen Winterraum an.

Was ist eigentlich ein Winteraum?

Dieser funktioniert im Prinzip wie eine Selbstversorgerhütte, ist aber rustikaler. Das heißt die Anzahl der Bettenlager und der Aufenthaltsraum ist beschränkt und die Ausstattung auf das Nötigste reduziert. 

Neben den Bettenlagern bieten die meisten Winterräume eine Kochmöglichkeit, Stühle und einen Tisch, Brennholz, Geschirr und eine kleine Kasse. Allerdings ist nicht jeder Winterraum gleich ausgestattet. Deshalb ist es wichtig, dass man sich vor der Tour genau über die Ausstattung auf der Webseite der Hütte und der zugehörigen Sektion informiert. Sollte zum Beispiel keine Kochmöglichkeit vorhanden sein, muss ein eigener Kocher mitgebracht werden.

Manche Winterräume nutzen eine kleine Solaranlage, die Elektrizität spendet und für Licht sorgt. Jedoch sind solche Winterräume die Ausnahme und nicht der Standard. Obendrein kann die Solaranlage verschneit und dadurch unbenutzbar sein.

Was sollte neben der Bergausrüstung mitgenommen werden?

Besonders bei kälteren Temperaturen empfiehlt sich ein eigener Schlafsack. Auch Geschirr ist häufig nur spärlich vorhanden, weshalb ein eigener Becher und Besteck ratsam sind. Und Essen? Winterräume sind eine Einrichtung für die Zeit, in der die Hütte nicht bewirtschaftet ist. Das heißt, die Verpflegung muss selber hochgetragen und zubereitet werden.

 

Die Nutzung des Winterraums

Der Aufenthalt in einem Winterraum erfordert Eigeninitiative. Nichtsdestotrotz kostet die Übernachtung ein kleines Entgelt, denn die Hüttenwirtsleute und/oder die hüttenbesitzende Sektion müssen sich um den Erhalt des Raumes kümmern. Dazu gehört zum Beispiel die Versorgung mit Brennholz. In der Hütten- und Tarifordnung des DAV sind die Winterraumtarife festgelegt. Die Obergrenze für Erwachsene liegt bei 15,00 €, für Junioren bei 12,00 € und für Jugendliche bei 7,00 €. Wie erwähnt, befindet sich in den meisten Winterräumen eine kleine Kasse, in die der Betrag einzuzahlen ist. Sollte man das nötige Kleingeld unpassend oder nicht zur Hand haben, ist es oft möglich den Betrag nachträglich zu überweisen. Die Sektion der Hütte gibt Auskunft über die Bankverbindung.

Was ist ein Winterraum nicht?

Ein Winterraum ist keine Privatdisco, in der ungehemmt gefeiert werden kann. Auch ist er keine Unterkunft auf lange Zeit, um das Eremitenleben zu genießen. Er dient ausschließlich als Schutzhütte für Bergsteiger*innen auf geplanten Touren oder in Notfällen.

Wintterräume auf DAV-Hütten findet ihr auch bei www.alpenvreinaktiv.com

Besucher*innen von Selbstversorgerhütten und Winterräumen genießen einen hohen Vertrauensvorschuss. Oberstes Motto muss daher sein, die Hütte so zu verlassen, wie man sie selbst gerne vorfinden möchte.

Wer die folgenden Tipps beachtet, trägt zu einer guten Atmosphäre auf Selbstversorgerhütten und in Winterräumen bei:

  • Vor dem Feuermachen nachsehen, ob Herd und Rauchabzug in Ordnung sind und das Wassergrand gefüllt ist.
  • Sparsam mit dem Holz umgehen, es weder auf dem Herd noch auf dem Fußboden zerkleinern.
  • Mit offenem Feuer und Licht vorsichtig umgehen.
  • Benutztes Geschirr spülen und wieder aufräumen.
  • Schlafstellen ordnen und die Decken an ihrem Platz verwahren. Tisch und Herd säubern und den Raum lüften.
  • Ins Hüttenbuch eintragen und im eigenen Interesse das nächste Ziel angeben.
  • Vorgeschriebene Gebühren bezahlen, auch für das verbrauchte Holz – wenn keine Kasse eingebaut ist, per Zahlschein direkt an die zuständige Sektion.
  • Vor dem Verlassen der Hütte Feuer löschen, Aschenlade und Wassergrand entleeren und Fenster sowie Fensterläden (wenn vorhanden) schließen.
  • Tür abschließen und Hüttenschlüssel wieder bei der Sektion abgeben.
  • Mängel, zum Beispiel zerbrochene Fensterscheiben, beschädigtes Türschloss, geringer Holzvorrat, unverzüglich der hüttenbesitzenden Sektion mitteilen.